Anwälte für komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten
Eine Personengesellschaft ist eine Vereinigung von zwei oder mehr Personen, die als Miteigentümer ein Unternehmen mit Gewinn betreiben. Partnerschaften sind allgemeine, beschränkte oder beschränkte Haftung und setzen ihre Mitglieder einer Reihe von Verbindlichkeiten aus. Partnerschaftsmitglieder schulden einander Treuepflichten von Treu und Glauben und Loyalität. Im Allgemeinen erfordern Loyalitätsparameter, dass ein Partner keine Geschäfte tätigen darf, um einen geheimen finanziellen Vorteil zu erlangen, und Partnervermögen nicht verwenden darf, um Investitionen für sich selbst zu finanzieren oder anderweitig auf Kosten oder zum Nachteil der Partnerschaft zu profitieren. Vorbehaltlich einer Partnerschaftsvereinbarung haben Partner Anspruch auf: (i) Rückzahlung ihres Beitrags zur Partnerschaft, (ii) gleichmäßige Beteiligung am Gewinn der Firma, (iii) Entschädigung für geleistete Zahlungen und eingegangene Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsverlauf , und (iv) bei der Führung der Partnerschaft gleichberechtigt sind. Jeder Partner in der Partnerschaft ist ein Agent, um die Partnerschaft an die Handlung des Agenten zu binden. Im Allgemeinen binden die Handlungen eines Vertreters die Partnerschaft, es sei denn, der Vertreter war nicht befugt, die Partnerschaft zu binden, und die Partei, mit der der nicht autorisierte Partner Geschäfte machte, hatte Kenntnis von dieser Tatsache. Streitigkeiten zwischen den Partnern selbst dienen in der Regel der gerechten Entlastung,
z.B, eine Klage auf Bilanzierung oder eine einstweilige Verfügung gegen eine Partnerin, um sie daran zu hindern, Gesellschaftsvermögen abzuzweigen, bevor eine Bilanzierung beantragt oder erlangt wird. Partner haben das Recht auf eine förmliche Rechenschaftslegung für: (i) unrechtmäßigen Ausschluss aus dem Partnerschaftsgeschäft oder Besitz von Partnerschaftsvermögen durch ihre Mitgesellschafter, (ii) eine Verletzung der Treuepflicht durch ihre Mitgesellschafter, (iii) Angelegenheiten, die im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sind , oder (iv) andere Umstände, die gerecht und angemessen sind. Klagen Dritter gegen die Gesellschaft erfolgen entweder wegen Vertragsverletzung oder wegen unerlaubter Handlung der Gesellschaft (
z.B, Betrug). Eine Personengesellschaft und ihre Gesellschafter haften als Gesamtschuldner für deliktisches Verhalten eines Gesellschafters im Rahmen des Gesellschaftsgeschäfts und als Gesamtschuldner bei Vertragsverletzung. Handelt es sich bei der Personengesellschaft um eine eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, gilt die allgemeine Regel des persönlichen Haftungsausschlusses. Handelt es sich um eine eingetragene Kommanditgesellschaft, unterscheiden sich die Rechte und Pflichten der persönlich haftenden Gesellschafter erheblich von denen der Kommanditisten (
z.B, Kommanditisten haften nicht persönlich für Gesellschaftsverpflichtungen).
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