$135.000 Personenschadensregelung

18. April 2018

Der Kläger war ein Gewerkschaftszimmermann, der auf einer Treppe, die zum Keller eines im Bau befindlichen Gebäudes führte, über ein loses Stück Metallschiene stolperte, das von einem anderen Gewerbe zurückgelassen worden war. Der Kläger wurde in den Keller geleitet, um Materialien für seine Arbeit zu besorgen. Der Kläger erlitt eine schwere Verstauchung seines rechten Knöchels, die konservativ behandelt wurde und keiner Operation bedurfte. Trotz der Feststellung einer dauerhaften Verletzung kehrte der Kläger nach nur drei Monaten zu seiner vollen Arbeitspflicht zurück und arbeitet seitdem weiter. Bei der Vermittlung direkt mit dem Generalunternehmer des Auftrags wurde eine sehr vorteilhafte Einigung erzielt. Außerdem wurde eine Herabsetzung der Höhe des Arbeitnehmerentschädigungspfandrechts erwirkt.

Kategorie: Personenschaden

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