Attraktive Belästigungen

Personenschäden als spezifisches Thema des Gesetzes sind recht weit gefasst. Unter diesen Schirm passen so viele Themen: Behandlungsfehler, Autounfälle, Ausrutschen und Stürze, der Hund beißt, Produkthaftung und die Liste geht weiter und weiter. Ein spezielles Thema, das auch unter Personenschäden fallen könnte, ist insbesondere Minderjährige und genannt attraktive Belästigung. Attraktive Belästigung liegt vor, wenn ein Grundstückseigentümer für Verletzungen haftet, die ein minderjähriges Kind auf dem Grundstück des beklagten Grundstückseigentümers erlitten hat.

Normalerweise haftet ein Grundstückseigentümer nicht für Verletzungen, die einem Unbefugten zugefügt werden, im Unterschied zu einem Eingeladenen oder Lizenznehmer, wenn das Risiko offenkundig ist. Ist dem Grundstückseigentümer die Anwesenheit des Eindringlings bekannt, muss er dies tun warne den Eindringling einer gefährlichen Leitung, die latent oder anderweitig nicht offensichtlich ist. Eine Warnpflicht besteht jedoch nicht bei natürlich auftretenden Gefahren, die sich auf dem Grundstück befinden oder wenn dem Grundstückseigentümer die Anwesenheit des Eindringlings unbekannt ist.

 

Was ist eine attraktive Belästigung?

Verfügt der Grundstückseigentümer über einen Gegenstand oder einen Vermögensgegenstand, der einen Jugendlichen anziehen kann, der aufgrund seines Alters die Gefahren, die von einem bestimmten Gegenstand oder Vermögensgegenstand ausgehen, nicht kennt oder nicht einschätzen kann, hat der Grundstückseigentümer a erhöhte Pflicht gegenüber der unbefugten Jugend. Daher ist eine attraktive Belästigung jeder Zustand auf einem Grundstück, der Kinder anziehen würde, die seine Gefahren nicht verstehen. Der Grundstückseigentümer kann für alle Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kind dadurch entstehen können zum attraktiven Ärgernis gelockt.

Damit ein minderjähriger Kläger eine Haftung nach der attraktiven Belästigungstheorie begründen kann a Kläger muss beweisen:

 

  • Der Zustand selbst war an und für sich gefährlich; Und
  • Es muss für kleine Kinder verlockend oder verlockend sein; Und
  • Die Kinder müssen aufgrund ihrer Jugend nicht in der Lage gewesen sein, die damit verbundenen Gefahren zu verstehen; Und
  • Der Zustand muss unbewacht und an einem von Kindern frequentierten Ort ausgesetzt werden; Und
  • Es muss einigermaßen praktisch gewesen sein, den Zugang zu dem attraktiven Ärgernis zu verhindern.

 

Es gibt kein Grenzalter, stattdessen wird jeder Fall von Fall zu Fall analysiert. Gängige Beispiele sind a Unfall im Schwimmbad oder eine verlassene Baustelle. Es ist wichtig zu beachten, dass es viele gemeldete Fälle gibt, in denen ein Kind verletzt wurde oder sogar starb, weil es gefährliche Bedingungen betreten hatte, aber das Gericht entschied, dass selbst Kinder das damit verbundene Risiko bestimmen könnten. Wie ein Gericht feststellte, gibt es Orte, an denen die Gefahren und Risiken liegen auf der Hand und eine Frage des gesunden Menschenverstandes, selbst für ein Kind. Orte wie U-Bahn-Tunnel, wo das Kind über einen Laufsteg über Gleise ging und auch vor entgegenkommenden Zügen vorbeiging und dann auf die schützende Einhausung der dritten Schiene ging. Mit anderen Worten, rücksichtsloses Verhalten wird den Test der attraktiven Belästigung nicht bestehen.

 

Wenn Ihr Kind, Enkelkind oder eine andere geliebte Person verletzt wurde oder leider sogar gestorben B. durch das Abwerben fremden Eigentums, benötigen Sie eine erfahrene Anwaltskanzlei mit den nötigen Mitteln, um sicherzustellen, dass Sie und Ihr Kind angemessen vertreten werden. Die Kanzlei von Napoli Shkolnik, hat den Hintergrund und die Fähigkeit, Ihnen in diesen Angelegenheiten zu helfen. Sie können unsere ausfüllen Online-Kontaktdaten damit jemand Sie kontaktieren kann, oder Sie erreichen uns unter 212-397-1000.