Schulbusunfälle: Wer haftet für Schäden?
Schulbusunfälle sind erschütternd, sowohl weil oft mehrere Opfer betroffen sind und die Schäden schwer sind, als auch weil die Opfer in der Regel kleine Kinder sind. Wenn sich ein Schulbus ereignet, haben die Familien der Unfallbeteiligten möglicherweise zahlreiche Fragen zur Haftung und zur Entschädigung für ihre Verluste.
Was hat den Unfall verursacht?
Die Bestimmung der Haftung für einen Schulbusunfall hängt davon ab, was oder wer den Unfall verursacht hat. Die Ursachen für Busunfälle können sehr unterschiedlich sein und reichen von fahrlässigem und gefährlichem Verhalten des Busfahrers über unverantwortliches Handeln eines anderen Fahrers bis hin zu einem defekten Busteil, wie z. B. einem defekten Reifen, der eine Reifenpanne erleidet und den Unfall verursacht.
Wer haftet – der Schulbezirk oder der Busfahrer?
Wenn festgestellt wird, dass der Busfahrer den Unfall durch Fahrlässigkeit verschuldet hat, also für die Verhältnisse zu schnell gefahren ist, nicht nachgegeben oder mit Behinderung gefahren ist, stellt sich eine zweite Frage: Wer haftet – die Schulbehörde oder die Busfahrer? Über die Theorie der Erfüllungsgehilfenhaftung kann ein Schulbezirk für die Handlungen seines Mitarbeiters haftbar gemacht werden, wenn der Mitarbeiter im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses handelte. Darüber hinaus könnte der Schulbezirk haftbar gemacht werden, wenn er den Fahrer nicht ordnungsgemäß geschult, seinen Fahrhintergrund vor der Einstellung nicht überprüft, den Bus nicht ordnungsgemäß gewartet hat usw.
Die komplizierte Art der Einreichung eines Anspruchs
Neben der Feststellung, wer für den Unfall haftbar ist, kann es kompliziert sein, einen Anspruch geltend zu machen, wenn der Busfahrer (Schulbezirk) schuld ist. Sie müssen nicht nur nachweisen, dass sich der Unfall nicht ereignet hätte, sondern die Fahrlässigkeit der schuldigen Partei, sondern Sie müssen möglicherweise auch länderspezifische Vorschriften befolgen, um Ansprüche gegen eine Gemeinde einzureichen (Schulbezirke werden häufig in Betracht gezogen). Sei Regierungsstellen).
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